Planen Sie den Bau eines Carports sorgfältig
Bevor Sie mit dem Bau eines Carports beginnen, ist es wichtig, den gesamten Bauprozess sorgfältig und gründlich zu planen. Dazu gehört, dass Sie den Standort auf unterirdische Leitungen überprüfen, die Ihre Pläne stören könnten, und die für den Carport vorgesehene Fläche ausmessen. Darüber hinaus sollten Sie auch Faktoren wie die Art des Baustoffs und die Dachdesigns, welches Sie verwenden möchten, berücksichtigen. In jedem Fall sollten Sie sich über örtliche Vorschriften wie Baugenehmigungen informieren. Die Kosten für die Genehmigung Ihres Baus liegen bei etwa 300 – 650 Euro und setzen sich wie folgt zusammen:
- 15 – 20 Euro für die Flurkarte
- 50 – 200 Euro für den Bauantrag
- 200 – 400 Euro für etwaige benötigte Unterschriften
Da die Bauverordnungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, kann keine allgemeingültige Auskunft über die benötigten Formulare gegeben werden. Informieren Sie sich zu Ihrem Bauantrag beim zuständigen Bauamt, wo Sie auch erfahren, welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen.
Die Baugenehmigung erfordert in der Regel eine Baubeschreibung und einen Lageplan, der nicht älter als zwei Jahre ist. Diese Unterlagen können Sie beim Vermessungsamt anfordern. Demzufolge ist eine Bauzeichnung des Carports unerlässlich. Diese muss Grundriss, Schnitt und Ansichten beinhalten. Das Bauamt kann Ihnen auf Basis dieser Informationen Auskunft darüber geben, ob Ihr Carport genehmigungspflichtig ist und welche sonstigen Bauvorschriften zu beachten sind.
Bauen Sie erst, wenn die Frage der Genehmigung geklärt ist
Vorausgesetzt, Sie haben alle notwendigen Informationen zusammen, lohnt es sich, den Eigenbau wirklich in Angriff zu nehmen. Bitte beachten Sie den Mindestabstand zum Nachbargrundstück oder holen Sie gegebenenfalls eine schriftliche Einwilligung Ihres Nachbars ein. Das ungenehmigte Bauen eines Carports kann zu Problemen führen, zum Beispiel durch Beschwerden von Nachbarn oder wenn das Bauamt anderweitig auf Ihr Bauvorhaben aufmerksam wird. Unterlässt der Bauherr die notwendigen Genehmigungen, muss die Unterstellmöglichkeit im Ernstfall wieder abgebaut werden. Viele Gemeinden greifen hier streng durch.
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